Fernstudium Gewerblicher Rechtsschutz

Info: +49 (0)6201 / 3 92 33-00


Nebenberufliche Weiterbildung zur/zum Patentingenieur*in bzw. Patentreferent*in mit Universitäts-Zertifikat

 

Starttermin jährlich: 01. Oktober - 30. September (2 Semester)

 

In Zusammenarbeit mit der

Friedrich-Schiller-Universität Jena

 

Für Unternehmen, Wissenschaft und Forschung sind Kenntnisse über den Gewerblichen Rechtsschutz von großer Bedeutung. Dieses Fernstudium bietet einen Überblick über alle Verfahren und vermittelt praxisnah das Wissen um die Anmeldung, Erteilung, Verwertung und Verteidigung von Gewerblichen Schutzrechten. Dieser Lehrgang wurde entwickelt für folgende Zielgruppe:

  • Studierende der Ingenieur-Wissenschaften, Informatik, Physik, Chemie, Medizin, Bio-Wissenschaften, Mathematik, Betriebswirtschaft
  • Ingenieure
  • Naturwissenschaftler
  • Betriebswirte
  • Patentanwälte in der Ausbildung
  • Patentanwaltsfachangestellte
  • Patentsachbearbeiter
  • sowie für alle Fachkräfte, die sich im Gewerblichen Rechtsschutz weiterbilden möchten

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Rechtsanwälte.

 

Inklusive schriftlicher Abschlussprüfung mit Universitäts-Zertifikat

Der gesamte Lehrgang umfasst 15 Lehreinheiten, die Ihnen in regelmäßigen Abständen als Download zur Verfügung stehen. Ziel dieses Kurses ist es, allen Interessierten den gewerblichen Rechtsschutz und verwandte Gebiete näher zu bringen. Es wird praxisnahes Wissen zum Schutz und zur Verwertung von Innovationen vermittelt, um dieses im Innovationsmanagement und in den Patentabteilungen zu nutzen. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen ist es wichtig, dass zumindest ein Mitarbeiter sich auf diesem Gebiet auskennt.

 

Der Kurs Gewerblicher Rechtsschutz führt zu grundlegenden Kenntnissen, so dass nach Abschluss des zweisemestrigen Kurses die Absolventen in Unternehmen und Instituten als Patentingenieure / Patentreferenten tätig sein können.

 

Wir gewähren ein Rücktrittsrecht bis 31. Oktober – so können Sie den ersten Monat kostenfrei testen und sich von der Qualität und Effizienz des Trainings überzeugen.


Die Mehrzahl der Ingenieure, Naturwissenschaftler und Betriebswirte beenden in der Regel die Hochschulausbildung, ohne mit den wichtigen Themen

  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Innovation oder
  • Patentverwertung

in Berührung gekommen zu sein. Nun sind aber diese Berufsgruppen diejenigen, von denen erfahrungsgemäß die meisten Erfindungen kommen. Aber auch für viele weitere Berufsgruppen, an die man gewöhnlich nicht sofort in diesem Zusammenhang denkt, hat der gewerbliche Rechtsschutz ganz erhebliche Bedeutung, man beachte beispielsweise den Designschutz. Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten kommt eine Schlüsselfunktion beim Transfer von Ideen zu marktfähigen Produkten zu, was letztlich nachhaltigen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft ausübt.

 

Dieses Studienangebot ist als Mulitmedia-Kurs mit dem Ziel konzipiert, dasjenige Wissen zu vermitteln, das zum Schutz technischer Ideen sowie von Design und Marken erforderlich ist. Der Kurs kann im Rahmen eines Studiums oder als Weiterbildung in Form eines Akademiestudiums ohne Hochschulzugangsberechtigung belegt werden.

 

Zur Erlangung eines benoteten Zertifikats müssen sich die Teilnehmer einer dreistündigen Klausur unterziehen, die einmal jährlich an einem Samstag im September durchgeführt wird. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Nächster Starttermin:

01. Oktober 2024

Ziel dieses Studiums ist es, all diese Strategien kennen zu lernen und die entsprechenden Verfahren dazu zu lernen.

©Marco2811/Fotolia


Bitte beachten Sie:

„Patentingenieurin“ oder „Patentingenieur“ darf sich nur nennen, wer befugt ist, die Berufs-bezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen. Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfahrene Angestellte ohne die genannte Berechtigung können sich „Patentreferentin“ oder „Patentreferent“ nennen.

Rechtsberatung Dritter ist nur zugelassenen Anwälten gestattet. Patentingenieure oder Patentreferenten/Patentmanager dürfen nur ihr Unternehmen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes beraten. Eine Beratung Dritter außerhalb des Unternehmens verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz.



Für weitere Informationen zum Fernstudium nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

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