Benutzung von Marken

So machen Sie alle Rechte geltend – rechtliche Voraussetzungen zur Glaubhaftmachung

 

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Dieses Seminar zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie eine Marke benutzen müssen, damit diese Benutzung als rechtserhaltend anerkannt werden kann. Sie erfahren welche Benutzungsunterlagen, die zur Glaubhaftmachung bzw. zum Nachweis der Benutzung dienen, erforderlich sind und wie Sie diese bereits im Vorfeld zusammenstellen können, um sie fristgerecht einzureichen.

 

Mit Teilnahmezertifikat -  für Rechtsanwälte ist das Seminar mit 6,5 Zeitstunden im Sinne von § 15 FAO anerkannt.

Ihre Referentin

 

 

 

 

 

 

Jana Bogatz, LL.M. Eur.

Rechtsanwältin

D Young & Co LLP

Inhalte

Grundlegendes / Begrifflichkeiten
• Begriff des Benutzungszwangs
• Berechnung der Benutzungsschonfrist
Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung
von deutschen Marken und Unionsmarken
• Art der Benutzung (Abgrenzung von firmenmäßiger,
  titelmäßiger und beschreibender Benutzung)
• Ernsthaftigkeit und Umfang der Benutzung
  (Abgrenzung von Scheinbenutzung)
• Zeitraum und Dauer der Benutzung
• Gebiet der Benutzung
  (einschl. Waren ausschließlich für den Export)
• Abweichende Benutzungsformen
  (inkl. aktueller Rechtsprechung und Beispielfällen)
• Benutzung durch Dritte / Lizenznehmer
• Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung

Rechtsfolgen der Nichtbenutzung / Zwischenrechte


Glaubhaftmachung bzw. Nachweis
vor DPMA, BPatG und EUIPO
• Einrede der mangelnden Benutzung
• Glaubhaftmachungs- und Beweismittel
  (einschl. Inhalt einer eidesstattlichen Versicherung
  und Update nach MaMoG)
• Zusammenstellen der Benutzungsunterlagen


Zielgruppe (m/w/d)

  • Markensachbearbeiter

  • Assistenten

  • Bürofachkräfte

  • Paralegals

  • Patentanwaltsfachangestellte

  • Formalsachbearbeiter

  • Markenreferenten
    und alle, die Benutzungsunterlagen erbringen müssen


Seminarzeiten

Präsenz-Seminar 09.00 - 16.00 Uhr (inkl. Pausen)


Ihre Investition

Benutzung von Marken

So machen Sie alle Rechte geltend – rechtliche Voraussetzungen zur Glaubhaftmachung / des Nachweises der rechtserhaltenden Benutzung.

 

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