Patentierung von Software und KI
In diesem Seminar lernen Sie die Voraussetzungen kennen, unter denen Software dem Patentschutz zugänglich ist, und wie Sie eine entsprechende Erfindung mit einem Patent schützen können. Viele praxisorientierte Fallbeispiele vertiefen das Gelernte und ergänzen die theoretischen Grundlagen.
Nächste Termine:
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Inhalte der Veranstaltung
Software und KI patentieren – Grundlagen und Praxis des Softwareschutzes
Software und computerimplementierte Erfindungen nehmen in vielen Bereichen eine zentrale Rolle ein. Doch unter welchen Voraussetzungen ist eine Software überhaupt patentierbar? Und wie lässt sich eine technische Erfindung wirksam durch ein Patent schützen?
In diesem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten des Patentschutzes für Software und computerimplementierte Erfindungen. Sie lernen die wichtigsten Kriterien für die Patentierbarkeit kennen – darunter den technischen Effekt, die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit – und erfahren, welche Besonderheiten in Deutschland, Europa, den USA und Japan zu beachten sind.
Darüber hinaus beschäftigen Sie sich mit weiteren relevanten Themen wie dem Gebrauchsmusterschutz, möglichen Fragen der Patentverletzung und dem Claim Drafting. Auch aktuelle Entwicklungen im Bereich Künstliche Intelligenz und neuronale Netzwerke werden im Kontext des gewerblichen Rechtsschutzes betrachtet.
In Kurzform:
Patentierbarkeit, insbesondere Technischer Effekt, Neuheit, Erfinderische Tätigkeit
Länderspezifische Besonderheiten DE, EP, US, JP
Gebrauchsmuster
Patentverletzung
Claim-Drafting
Neuronale Netzwerke
Anhand zahlreicher praxisorientierter Fallbeispiele vertiefen Sie das Gelernte und übertragen die theoretischen Grundlagen auf konkrete Fragestellungen. So gewinnen Sie ein besseres Verständnis dafür, wie Software und computerimplementierte Erfindungen strategisch geschützt und relevante Patentierungsfragen in der Praxis beurteilt werden können.
Seminarzeiten
90 Minuten - direkt an Ihrem Bildschirm
Diese Veranstaltung ist geeignet für
Patentanwälte
Patentreferenten
Patentverantwortliche
Fach- und Führungskräfte,
die im Bereich Patentrecht tätig sind.
Persönliche Voraussetzungen: Vorwissen im allgemeinen Patentrecht.
Ihr Referent
Jan Steffen König
Deutscher und Europäischer Patent-, Marken- und Design-Anwalt
Mitgründer von Sykora & König Patentanwälte PartG mbB