Crashkurs Designrecht

Kompakter Überblick über das materielle Designrecht. Von der Anmeldung bis zur Eintragung bei dem DPMA, dem EUIPO und der WIPO, unter Berücksichtigung des neuen, am 1. Mai 2025 in Kraft getretenen EU-Designgesetzes.

Text auf einem weißen Siegelsymbol: "Mit Teilnahmezertifikat. Für Rechtsanwälte ist das Seminar im Sinne von § 15 FAO anerkannt."
Farbkarten in verschiedenen Nuancen, darunter Grüntöne, Gelb, Orange und Beige, liegen auf einem weißen Tisch neben einem Glas mit grünem Getränk.

Nächste Termine:

Modul 1:

Designrecht in Deutschland & Europa

Wie entsteht Designschutz in Deutschland und der Europäischen Union? In diesem Modul des Crashkurses Designrecht erhalten Sie einen kompakten Überblick über das deutsche und europäische Designrecht – von den Schutzvoraussetzungen über die Anmeldung bis zur Aufrechterhaltung des Schutzes.

Inhalte im Überblick

  • Grundlagen und Schutzvoraussetzungen des eingetragenen Designs

  • Anmeldung und elektronische Einreichung (E-Filing)

  • Anforderungen an die Darstellung und Erzeugnisangabe

  • Sammelanmeldung, Priorität und Neuheitsschonfrist

  • Eintragungsverfahren und relevante Fristen

  • Schutzumfang, Schutzbeginn und Schutzdauer

  • Erstreckung und Aufrechterhaltung des Designschutzes

  • Besonderheiten des europäischen Designs

Der Crashkurs vermittelt die wesentlichen Grundlagen für die praktische Bearbeitung von Designanmeldungen und den sicheren Umgang mit den wichtigsten Verfahrensschritten in Deutschland und Europa.

Dauer: 1 Tag

Modul 2:

Designrecht international

Wer Designs international schützen möchte, muss die Möglichkeiten und Anforderungen des internationalen Designsystems kennen. Dieses Modul des Crashkurses Designrecht vermittelt die Grundlagen des Haager Abkommens und zeigt, worauf es bei internationalen Designanmeldungen, der Eintragung und der Verwaltung internationaler Registrierungen ankommt.

Inhalte im Überblick

  • Grundlagen des Haager Abkommens und der Ausführungsverordnung

  • Voraussetzungen und Ablauf internationaler Designanmeldungen

  • Anmeldeerfordernisse und Eintragungsverfahren

  • Verfahren vor den zuständigen nationalen Ämtern

  • Besonderheiten bei der Benennung ausgewählter Staaten

  • Verwaltung und Management internationaler Registrierungen

  • Praktische Erfahrungen und länderspezifische Anforderungen, beispielsweise in Südkorea, Japan und den USA

Der Crashkurs gibt einen kompakten Überblick über die internationale Designregistrierung und unterstützt dabei, die Verfahrensanforderungen und Besonderheiten einzelner Länder besser einzuordnen.

Dauer: 1 Tag

Über die Veranstaltung

Die Dozentin führt Sie in 2 Modulen praxisnah in den nationalen und internationalen Designschutz ein.
Die Verfahren werden anschaulich und praxisnah vermittelt – mit zahlreichen Beispielen und Übungen, so dass Sie anschließend in der Lage sind, Designanmeldungen selbstständig und kompetent auszuarbeiten und einzureichen. Mit praktischen Tipps für die Anmeldung und für das weitere Verfahren bis zur Eintragung.

Ein offener Notizblock mit handgeschriebenen Notizen, ein schwarzer Filzstift, eine Tasse Kaffee, ein Laptop mit sichtbarem Facebook-Interface, eine Vase mit pinken und weißen Blumen auf einem Holztablett, ein Keramikbecher, ein Kopfhörer, und ein Notizbuch auf einem Holzschreibtisch vor einem Fenster mit unscharfem Blick nach draußen.

Diese Veranstaltung wird online - also direkt an Ihrem Arbeitsplatz- durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie kurz vor der Veranstaltung. Während des Webinars können Sie Ihre Fragen jederzeit per Chat oder vorab an unsere Experten senden. Auch nach der Veranstaltung stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.

Porträt einer Frau mit lockigen Haaren und Brille, die lächelnd in die Kamera schaut.

Ihre Referentin

Sabine Gluthe

Expertin für Designschutz

Dieses Angebot ist geeignet für:

  • Neu- und Quereinsteiger im Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Bereich Design

  • Patentanwaltsfachangestellte

  • Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte

  • Patent- und Markensachbearbeiter

  • Büroleiter / Office Manager

  • Patentanwaltskandidaten

  • Patent- und Markenreferenten

  • Mitarbeiter aus Patent- und Marken- und Designabteilungen