Patentanmeldung – Neuheit und Erfindungshöhe

Neuheit und erfinderische Tätigkeit sind zentrale Voraussetzungen für die Patentierbarkeit einer Erfindung. In diesem Webinar erwerben Sie praxisnahes Grundlagenwissen und lernen, wie Sie die Patentierungsvoraussetzungen beurteilen und bei Fragen zu Neuheit und Erfindungshöhe fundiert argumentieren können.

Digitales Teilnahmezertifikat mit Text
Zeichnungen und technische Skizzen verschiedener geometrischer und mechanischer Formen auf Papier, mit Linien, Bögen und geometrischen Figuren.

Nächste Termine:

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Inhalte der Veranstaltung

Patentprüfung: Wenn es auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit ankommt

Im Rahmen der Patentprüfung prüfen die zuständigen Patentämter, ob eine angemeldete Erfindung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents erfüllt. Eine zentrale Rolle spielen dabei insbesondere die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit – auch häufig als Erfindungshöhe bezeichnet.

Das Prüfungsverfahren ist dabei ein Dialog zwischen dem Patentanmelder und der Prüfungsstelle. Werden Einwände erhoben, kommt es darauf an, den patentrechtlichen Hintergrund zu verstehen und die eigene Argumentation nachvollziehbar und überzeugend aufzubauen.

In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Einstieg in die rechtlichen und methodischen Grundlagen der Neuheitsprüfung und der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit. Anhand konkreter Fragestellungen und Praxisbeispiele lernen Sie, worauf es bei der Bewertung und Argumentation ankommt.

„Neuheit“ als Patentierungsvoraussetzung

Was gehört zum Stand der Technik und wann ist eine Erfindung tatsächlich neu? Sie beschäftigen sich mit den wesentlichen Grundlagen der Neuheitsprüfung und erfahren unter anderem mehr über:

  • den Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung,

  • offenkundige Vorbenutzungen,

  • die Neuheit von Wertebereichen,

  • Patentanmeldungen mit älterem Zeitrang sowie

  • die Neuheitsprüfung anhand von Merkmalsvergleichen.

„Erfinderische Tätigkeit“ als Patentierungsvoraussetzung

Nicht jede neue technische Lösung beruht automatisch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Sie lernen die grundlegenden Beurteilungsmethoden beim Europäischen Patentamt (EPA) und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kennen und setzen sich mit Fragen auseinander wie:

  • Was ist unter einer technischen Lehre zu verstehen?

  • Wann handelt es sich lediglich um eine Weiterentwicklung des Standes der Technik und wann liegt ein Entwicklungssprung vor?

  • Was bedeutet es, wenn eine Erfindung für die Fachperson „naheliegend“ ist?

Darüber hinaus betrachten Sie mögliche Hilfserwägungen beziehungsweise Beweisanzeichen, die bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit eine Rolle spielen können. Dazu gehören beispielsweise überraschende oder nicht vorhersehbare vorteilhafte Wirkungen, erhebliche technische Vorteile, die Überwindung fachlicher Vorurteile oder langjährig bekannter technischer Schwierigkeiten sowie weitere Aspekte wie ein besonderer wirtschaftlicher Erfolg.

Anhand von Praxisbeispielen erfahren Sie außerdem, wie bekannte Entwicklungen aus anderen Fachgebieten bei der Beurteilung einer Erfindung berücksichtigt werden können.

Für mehr Sicherheit in der Patentpraxis

Nach dem Webinar verfügen Sie über ein fundiertes Verständnis der zentralen Patentierungsvoraussetzungen Neuheit und erfinderische Tätigkeit und gewinnen mehr Sicherheit bei der Analyse patentrechtlicher Fragestellungen und der Entwicklung einer sachgerechten Argumentation.

Seminarzeiten

90 Minuten - direkt an Ihrem Bildschirm

Eine Person schreibt mit einem gelben Bleistift in ein Buch, während sie an einem Laptop arbeitet.

Diese Veranstaltung ist geeignet für

  • Patentingenieure

  • Patentanwaltskandidaten

  • Innovationsmanager

  • Patentreferenten

  • F&E Mitarbeiter

  • Patentkoordinatoren

  • Erfinder und alle, die Patentanmeldungen einreichen

Ihr Referent

Schwarz-Weiß-Bild eines älteren Mannes mit Brille, der lächelnd in die Kamera blickt.

Dipl.-Ing. Bernd Tödte

Vizepräsident des Bundespatentgerichts a.D., langjähriger Patentprüfer beim DPMA, beratender Experte diverser Patentämter