So machen Sie alle Rechte geltend – rechtliche Voraussetzungen zur Glaubhaftmachung
Welche Unterlagen (zur Glaubhaftmachung bzw. zum Nachweis der Benutzung von Marken) sind erforderlich, wo bekommen Sie diese und wie stellen Sie die Unterlagen bereits im Vorfeld zusammen, um sie fristgerecht einzureichen?
Dieses Fachseminar zeigt Ihnen die gesetzlichen Grundlagen auf und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung EuGH, EuG und BGH. Welche Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung von deutschen Marken sowie deren Glaubhaftmachung müssen erfüllt werden? Wie weisen Sie die rechtserhaltende Benutzung von Unionsmarken nach (Umfang, Dauer, Gebiet etc.)? Wie grenzen Sie ernsthafte Benutzung von Scheinbenutzung ab? Was gilt für die Benutzung durch Dritte, Abweichungen von der eingetragenen Form, berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung, Einrede der mangelnden Benutzung, Glaubhaftmachung der Benutzung etc.?
Mit Teilnahmezertifikat - für Rechtsanwälte ist das Seminar mit 6,5 Zeitstunden im Sinne von § 15 FAO
anerkannt
Jana Bogatz, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin
D Young & Co LLP
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
EuGH, EuG und BGH
Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung
von deutschen Marken sowie deren Glaubhaftmachung
Umfang und Dauer der Benutzung
Ernsthafte Benutzung (Abgrenzung von Scheinbenutzung)
Funktionsgemäße Benutzung
(Abgrenzung von firmenmäßiger Benutzung)
Benutzung durch Dritte/ Lizent
Abweichungen von der eingetragenen Form
Waren ausschließlich für den Export
Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung
Einrede der mangelnden Benutzung
Glaubhaftmachung der Benutzung, Zwischenrechte
Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung von Unionsmarken sowie deren Nachweis
Umfang und Dauer der Benutzung
Ernsthafte Benutzung (Abgrenzung von Scheinbenutzung)
Funktionsgemäße Benutzung
(Abgrenzung von firmenmäßiger Benutzung)
Gebiet der Benutzung („in der Union“)
Benutzung durch Dritte/Lizenz
Abweichungen von der eingetragenen Form
Waren ausschließlich für den Export
Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung
Nachweis der Benutzung, Zwischenrechte
Markensachbearbeiter
Assistenten
Bürofachkräfte
Paralegals
Patentanwaltsfachangestellte
Formalsachbearbeiter
Markenreferenten
und alle, die Benutzungsunterlagen erbringen müssen
09.00 - 17.00 Uhr
So machen Sie alle Rechte geltend – rechtliche Voraussetzungen zur Glaubhaftmachung / des Nachweises der rechtserhaltenden
Benutzung.
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