Fortbildungsnachweise im Sinne von § 15 FAO

 

Seit 01. Januar 2015 erhöht sich die Fortbildungspflicht für Fachanwälte von jährlich 10 auf 15 Stunden.

Fünf Stunden davon können allerdings im Selbststudium absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

 

Mit Ihrem Teilnahmezertifikat, welches Sie bei all unseren Weiterbildungsveranstaltungen (auch firmenintern) erhalten, sind die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer mit einreichen können.